Organisatorisches - Behandlungsvereinbarung

Liebe Eltern bzw. Bezugspersonen,
wir sind um die bestmögliche ergotherapeutische Betreuung Ihres Kindes bemüht und möchten auf einige Punkte hinweisen, die uns für einen reibungslosen Therapieablauf wichtig sind. Diese sind nachfolgend aufgeführt und finden sich noch etwas ausführlicher auf unserer Behandlungsvereinbarung, die Sie zum Start der Therapie unterschreiben. 

1. Vor Beginn der Therapie

Für eine ergotherapeutische Begutachtung und Therapie ist vor Beginn eine Verordnung (auch Überweisung genannt) von einem*r Kinderarzt*ärztin oder Facharzt*ärztin ((Neuro)Pädiater*in) für 10 Einheiten Ergotherapie á 60 Minuten erforderlich. Auf der Verordnung muss eine Diagnose nach dem Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) vermerkt sein, damit die Gesundheitskasse den Verordnungsschein bewilligt. Um einen Teil der Therapiekosten durch die Gesundheitskasse rückerstattet zu bekommen, muss die Verordnung vor Beginn bzw. spätestens vor dem 2. Termin chefärztlich bewilligt werden (je nach Gesundheitskasse unterschiedlich).

2. Einreichung und Refundierung durch die Gesundheitskasse

Nach Durchführung der verordneten Therapieeinheiten kann der (bewilligte) Verordnungsschein mit der Rechnung und einer Termin- und Zahlungsbestätigung bei der Gesundheitskasse eingereicht werden. Die Termin- und Zahlungsbestätigung stellen wir am Ende eines Blockes aus, nachdem die Termine stattgefunden haben. Bei Bedarf erhalten Sie gerne einen Behandlungsplan. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gesundheitskasse nach den aktuellen Bestimmungen.

3. Ablauf der Therapie

Die Therapie startet üblicherweise mit einer ergotherapeutischen Begutachtung, in der Fähigkeiten, Ressourcen und Ziele abgeklärt werden. Zu Beginn steht ein ausführliches Erstgespräch mit Eltern oder einer anderen wichtigen Bezugsperson (ohne Kind), hierfür bringen Sie die Verordnung und den vorab zugeschickten Fragebogen ausgefüllt mit. Für die Therapie werden gemeinsam konkrete Ziele (zu Alltagsaktivitäten oder Fähigkeiten) formuliert.
60 Minuten Ergotherapie umfasst die Therapiezeit mit Kind, sowie Vor- und Nachbereitungszeit und Dokumentationszeit für die Therapeut*innen. Eltern sind zur Mitarbeit am Therapieprozess aufgefordert (in Form von Gesprächen, Heimübungsprogrammen u.Ä.), um die Effektivität der Therapie zu erhöhen. Für den Therapieerfolg ist ein regelmäßiges Einhalten der Termine notwendig. Während eines 10-er Blocks findet mindestens ein Elterngespräch statt. Diese Gespräche sind Teil der Therapie und werden als Therapieeinheit verrechnet. Beratungsgespräche können bei Bedarf auch teletherapeutisch stattfinden. 

4. Termine, Absagen und Ausfälle

Termine werden direkt mit dem*der Therapeut*in ausgemacht. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, muss dieser so früh wie möglich abgesagt werden (telefonisch oder per Email), um uns eine Umplanung zu ermöglichen. Sollten Sie wegen Urlaub oder anderen Terminen einmal verhindert sein (auch Ferienzeit ist Therapiezeit), sagen Sie uns bitte in der Vorwoche Bescheid. In Akutfällen (wie einer Erkrankung) ist eine kurzfristige Absage sinnvoll. Allerdings müssen für Absagen, die uns nach 17:00 am Vortag des Termins erreichen, einen Unkostenbeitrag verrechnen. Bei Nicht-Erscheinen zum Termin wird der volle Tarif verrechnet. Falls Sie zu spät zu einem Termin kommen, gibt es keinen Anspruch auf das Nachholen der versäumten Zeit. Bitte kommen Sie Ihr Kind pünktlich wieder abholen, da wir Ihr Kind nach der Therapiezeit nicht beaufsichtigen können.
Bei wiederholten Absagen, nicht beglichenen Rechnungen oder unentschuldigtem Fernbleiben behalten wir uns vor die Therapie vorzeitig zu beenden. 

5. Entgelt und Rechnungslegung

Den aktuellen Preis für eine Einheit Ergotherapie finden Sie hier. Alle Tarife verstehen sich ohne Ust., da Therapien gemäß § 6 Z 19 Umsatzsteuerbefreit sind. Die Preise werden zweimal jährlich (März und September) an die Inflation angepasst.
In der Praxis Staudgasse setzen wir auf Zahlung per Banküberweisung. Sie bezahlen entweder einzeln nach jeder Einheit oder Blockweise je 5 Therapieeinheiten im Voraus (nach der ersten und sechsten Einheit wird eine Rechnung ausgestellt). Es ist nicht möglich bar zu zahlen. Der Betrag ist bis 7 Tage nach Rechnungslegung mit Vermerk der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.   

6. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ergotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen bezügliches des Kindes werden nur mit Zustimmung an Dritte (Kindergarten, Schule, andere Therapeut*innen, etc.) weitergegeben. Mit persönlichen Daten wird vertraulich umgegangen. Ergotherapeut*innen sind aufgrund des Berufsgesetzes (MTD-Gesetz) zur Dokumentation und deren Aufbewahrung für zehn Jahre verpflichtet. Eine Einsicht in die therapeutische Dokumentation ist jederzeit möglich. Patient*innen haben das Recht Berichtigungen oder Ergänzungen zu den zu ihrer Person verarbeiteten Daten vorzunehmen, wenn diese nicht der Wirklichkeit entsprechen. Eine vorzeitige Löschung der verarbeiteten Daten kann, wenn die Daten für den erhobenen Zweck und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr gebraucht werden, schriftlich an datenschutz@ps52.at erbeten werden. 

7. Anfertigung von Fotos und Videos 

In der Ergotherapie werden Fotos und Videos für Begutachtungs-, Dokumentations- und Beratungszwecke eingesetzt, dadurch können Begutachtung, Beratung und Therapie effizienter durchgeführt werden. Fotos und Videos werden sicher abgespeichert und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Alle Fotos und Videos werden nur lokal gespeichert und werden nach Therapieende wieder gelöscht.

8. Kontaktaufnahme mit anderen Gesundheitsberufen
Der Austausch mit Personen aus anderen Gesundheitsberufen (Logopädie, Physiotherapie, Psychologie, Ärzte und Ärztinnen, u.a.) oder aus dem pädagogischen Bereich (Kindergarten, Schule, u.Ä.) dient der bestmöglichen therapeutischen Versorgung und wird vertraulich behandelt. 
9. Hygienebestimmungen
Kommen Sie nur zur Therapie, wenn Sie und Ihr Kind gesund sind. Wir bitten Sie und Ihr Kind sich vor Therapiebeginn die Hände zu waschen.
Die Pflicht für das Tragen der FFP2-Maske für Therapeut*innen und Begleitpersonen endet mit 30.04.2023, freiwillig können Masken zum gegenseitigen Schutz jederzeit getragen werden. Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, sollte sich eine Covid-19 Erkrankung bestätigen.
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